Bäume sind Lebewesen. Sie sind schön. Sie haben eine Ausstrahlung und Sie haben Würde. Behandeln wir Sie entsprechend.“
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Peter Klug, Kronenschnitt an Bäumen.

Prinzipiell besteht bei jedem Baum ein Gleichgewicht zwischen Wurzel, Stamm und Krone. Jeder Teil des Baumes ist für das Überleben gleichermaßen wichtig. Bäume können sich an Veränderungen anpassen, jedoch oft sehr langsam. Bäume können statische Schwächen durch lokales Wachstum ausgleichen und die eigene Standsicherheit wieder herstellen. Bäume haben einen großen Lebenswillen und haben meistens nur Probleme wenn wir Menschen, egal in welcher Hinsicht, dieses Gleichgewicht stören.

In Österreich sind Baumpflegemaßnahmen, Schnittführungen sowie die Arbeitsweisen in der ÖNORM L1122 für Baumkontrolle und Baumpflege definiert und
nachvollziehbar. (Gleiche/ähnliche Kriterien sind in Deutschland durch die ZTV-Baumpflege und FLL-Maßnahmen definiert).

Die Baumpflege beinhaltet alle Maßnahmen, die dazu führen, einen vitalen, ästhetischen und verkehrssicheren Baum zu erhalten, der seine am jeweiligen Standort vorgesehenen Funktionen bestmöglich erfüllt.
Jede Behandlung vom Bäumen erfordert zunächst eine Beurteilung des individuellen Zustands des Baumes (Baumdiagnose oder Baumansprache). Dazu gehört die Berücksichtigung der Entwicklungsphasen des Baumes, die Beurteilung über eine gute Standortwahl um die weiteren Entwicklungen des Baumes zu gewährleisten. – z.B. Lichtraumprofilschnitt ÖNORM L1122.
Den Zustand von Bäumen beurteilen wir in Anlehnung an die „VTA-Methode“ (Visual Tree Assessment nach Dr. Claus Mattheck). Es handelt sich um ein anerkanntes Verfahren wodurch sich die Vitalität und Defektsymptome erkennen lassen. Diese Methode ist durch eine Besichtigung vor Ort vom Boden aus möglich bei besonderen Vorkommnissen ist eine weiterführende Untersuchung notwendig.

Bei Spezialfällen können auch weitere Verfahren über Kooperationsfirmen wie z.B. Baumzugtests, Bohrwiderstandsmessungen (RESI-Messung) organisiert werden. Im Zweifel ist eine fachkompetente Zweitmeinung stets von Vorteil!

Unter fachgerechten Baumpflegemaßnahmen versteht man alle Eingriffe, die den Baum in seiner Entwicklung fördern und die Verkehrssicherheit langfristig erhalten oder wieder herstellen. Die jeweilig entsprechende Kronenform (Habitus) der Baumart soll erhalten bleiben. Falls dies nicht mehr möglich ist (z.B. durch Erkrankung, Blitzeinschlag etc.), sprechen wir von Kronenteileinkürzungs Maßnahmen.

Warum keine Hauptstammkappungen (meist bei Nadelbäumen unsachgemäß durchgreführt) oder größere Eingriffe in den Habitus der Krone?

Das Entfernen von stärkeren Ästen oder von Teilen des Hauptstammes birgt immer die Gefahr, dass holzzersetzende Pilze eindringen und den Baum langfristig schädigen können.
Auch bei der Zugastschnitttechnik ist ein gewisses Größenverhältnis notwendig damit der Baum die Schnittstelle verschließen und ein evtl. neuer Ast weiter versorgt werden kann. Daher werden Kronenreduktionsmaßnahmen immer in Prozent angegeben und so über mehrere Schnittzyklen größere Habitus-Verkleinerungen erreicht.

Der Wurzelbereich sollte auch bei jedem Baum geschützt werden. In der ÖNORM L1121 sind Maßnahmen die besonders bei Bauvorhaben oder Grabarbeiten im Bereichen der Bäume zu tragen kommen ausgewiesen. Bei Veranstaltungen gibt es Schutzmaßnahmen nach ÖNORM L1124 für Vegetationsflächen und Bäume.
Bei Schäden im Wurzelbereich kann es vorkommen das Bäume erst Jahre danach Reaktionen oder Schäden zeigen! Der Wurzelberreich und der Stammfuß sind die Basis für die Standsicherheit eines Baumes.

Weitere Kontrolltermine für die Bäume werden nach Durchführungen der Maßnahmen definiert und übermittelt. Dazu gibt es auch die Möglichkeiten sich mit computerunterstützten Spezialprogrammen nach der ÖNORM L1125 bei großen Baumbeständen einen Überblick zu schaffen und die Kontrolltermine zu wahren.

Warum sollte man sich Bäume begutachten und bewerten lassen?

Ein/e GrundstücksbesitzerIn hat dafür zu sorgen, dass vom eigenen Grundstück keine Gefahr ausgeht. Damit trägt er/sie die Verkehrssicherungspflicht. Somit haftet der Baumbesitzer für jegliche Schäden.

Durch regelmäßige Begutachtung und Kontrolle kann die Stand- und Bruchsicherheit jedes Baumes bewertet werden. Kontrollintervalle können variieren und gibt die Fachfirma bekannt.

Sie benötigen Anschlagpunkte an Bäumen? Oder möchten Installationen vornehmen? Im Rahmen der ÖNORM L1127 kann ich Sie diesbezüglich gerne beraten.

Normen nach denen wir Arbeiten:

ÖNORM L1122 Baumkontrolle und Baumpflege
ÖNORM L1121 Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen
ÖNORM L1124 Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Veranstaltungen
ÖNORM L1125 Anforderungen an einen Baumkataster
ÖNORM L1127 Befestigungen an Bäumen